Zuständigkeiten
Antragsteller, Energieeffizienz-Experte, Fachunternehmen: Wer beim Förderantrag was tut
Antragsteller, Bevollmächtigter, Energieeffizienz-Experte, Fachunternehmen: jede Rolle im Förderantrag mit Definition, Aufgaben und Beispiel.
Auf Ihrer Seite des Förderantrags wirken vier Rollen zusammen. Der Antragsteller verantwortet den Antrag und erhält das Geld, eine bevollmächtigte Person darf den Antrag für ihn einreichen, der Energieeffizienz-Experte erstellt die technischen Nachweise, und das Fachunternehmen führt aus und bestätigt in manchen Programmen selbst. Auf der anderen Seite steht die Förderstelle, die entscheidet und auszahlt. Welche Rolle wofür zuständig ist, regelt jedes Programm ein wenig anders.
Wir erklären jede Rolle zuerst in einer Definition, dann mit ihren Aufgaben und einem Beispiel.
Antragsteller
Definition: Der Antragsteller ist die Person oder Organisation, in deren Namen der Förderantrag gestellt wird. Ihr wird die Förderung zugesagt, und an sie wird sie ausgezahlt.
Wer es sein kann: Beim BAFA dürfen für Einzelmaßnahmen alle Investoren einen Antrag stellen – private Eigentümer ebenso wie Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen und Kommunen. Voraussetzung ist ein Bestandsgebäude mit mindestens fünf Jahre altem Bauantrag. Die geförderte Energieberatung können Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude beantragen, außerdem Eigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter.
Aufgaben: sagen, wem das Haus gehört, wer darin wohnt und wie viele Wohnungen es hat; den Antrag stellen oder stellen lassen, Verträge unterschreiben, Rechnungen bezahlen und die Nachweise fristgerecht einreichen.
Beispiel: Zweifamilienhaus, eine Wohnung selbst bewohnt, die andere vermietet. Antragsteller für die neue Heizung ist der Eigentümer. Der Einkommensbonus der KfW gilt allerdings allein für die Hauptwohneinheit, die der Eigentümer selbst nutzt; die vermietete Wohnung bleibt außen vor.
Bevollmächtigte Person
Definition: Eine bevollmächtigte Person stellt den Antrag im Namen des Antragstellers. Sie handelt für ihn, wird dadurch aber nicht selbst zum Antragsteller.
Wo das geht: Den Antrag für eine BAFA-Einzelmaßnahme stellt der Antragsteller selbst im BAFA-Portal oder eine bevollmächtigte Person. Bei der geförderten Energieberatung darf der Energieberater den Antrag mit Vollmacht für den Beratungsempfänger stellen.
Beispiel: Ein Energieberater reicht mit Vollmacht den Antrag für eine Energieberatung ein. Das Honorar bezahlt der Eigentümer zunächst in voller Höhe; der Zuschuss geht danach an ihn, nicht an den Berater.
Energieeffizienz-Experte
Definition: Ein Energieeffizienz-Experte ist eine Fachperson, die in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist. Wer nicht auf dieser Liste steht, erfüllt laut ADAC die Voraussetzungen für BAFA- und KfW-Anträge und für den geförderten Fahrplan nicht.
Aufgaben:
- die Technische Projektbeschreibung (TPB) für Gebäudehülle und Anlagentechnik erstellen; bei der Heizungsoptimierung kann das auch ein Fachunternehmen tun
- auf Wunsch die Bestätigung zum Antrag für die KfW-Heizungsförderung erstellen
- Fachplanung und Baubegleitung übernehmen, auch die akustische Fachplanung – diese Leistung dürfen nur Energieeffizienz-Experten oder von ihnen beauftragte Dritte erbringen
- bei der Sanierung zum Effizienzhaus eingebunden sein, denn ohne Experten gibt es diese Förderung nicht
Beispiel: Für neue Fenster nimmt der Experte das Vorhaben auf und erstellt die TPB. Ihre ID ist zwei Monate gültig; in dieser Zeit wird der BAFA-Antrag gestellt.
Ist Ihr Förderantrag vollständig?
Der Fachbetrieb geht mit Ihnen durch, welche Angaben Ihr Vorhaben braucht, wer welches Dokument erstellt und ob Antrag oder Vertrag zuerst an der Reihe ist.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Energieberater in der geförderten Energieberatung
Definition: Der Energieberater erstellt in der geförderten Energieberatung für Wohngebäude den individuellen Sanierungsfahrplan. Auch er muss in der Energieeffizienz-Expertenliste stehen.
Aufgaben: Zur geförderten Beratung gehören mindestens ein Termin vor Ort zur Datenaufnahme, der fertige Sanierungsfahrplan und ein Gespräch, in dem er übergeben und erklärt wird. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann die Erläuterung in der Eigentümerversammlung einen Zuschlag von einmalig höchstens 250 € bringen.
Abgrenzung: Energieberater und Energieeffizienz-Experte können dieselbe Person sein. Die Rollen unterscheiden sich nach dem Auftrag – Fahrplan oder technische Nachweise für einen Antrag.
Fachunternehmen
Definition: Das Fachunternehmen ist der Betrieb, der die Maßnahme ausführt – etwa der Heizungsbauer, der Fensterbauer oder der Dämmbetrieb.
Aufgaben:
- ein Angebot erstellen, aus dem die Antragsunterlagen entstehen
- den Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderklausel schließen
- bei der KfW-Heizungsförderung auf Wunsch die Bestätigung zum Antrag erstellen
- bei der Heizungsoptimierung beim BAFA auf Wunsch die TPB erstellen
- für den Steuerbonus nach § 35c EStG die Bescheinigung nach vorgeschriebenem Muster ausstellen
Beispiel: Ein Heizungsbauer erstellt für eine Wärmepumpe das Angebot und die Bestätigung zum Antrag. Mit dieser Bestätigung schließen Heizungsbauer und Eigentümer den Vertrag samt Förderklausel; den Antrag in „Meine KfW“ stellt der Eigentümer, solange am Haus noch nichts passiert ist.
Förderstelle
Definition: Die Förderstelle prüft den Antrag, entscheidet darüber und zahlt aus. Für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung ist das das BAFA, für den Heizungstausch die KfW, für die geförderte Energieberatung wieder das BAFA.
Besonderheit beim Kredit: Den Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragen Sie nicht direkt, sondern über Ihre Bank als Finanzierungspartner – und zwar vor Vorhabenbeginn.
Und die Steuerberatung? Sie ist keine Rolle im Förderantrag. Ihr Rat wird aber wichtig, sobald statt eines Zuschusses der Steuerbonus nach § 35c EStG infrage kommt: Sie prüft, ob Sie die Bedingungen erfüllen und wie sich der Bonus über drei Steuerjahre auswirkt.
Beispiel: drei Vorhaben, alle Rollen
Beispiel: Einfamilienhaus, selbst bewohnt. Geplant sind eine geförderte Energieberatung, danach neue Fenster und eine Wärmepumpe. So verteilen sich die Aufgaben:
- Energieberatung: Der Antrag geht vor dem Beratungsvertrag ins BAFA-Portal, gestellt vom Eigentümer oder mit Vollmacht vom Berater. Der Berater nimmt das Haus auf und erläutert den Fahrplan; das Honorar wird zuerst voll bezahlt, der Zuschuss folgt an den Antragsteller.
- Fenster: Ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung, danach folgt binnen zwei Monaten der BAFA-Antrag. Den Fensterbauer beauftragt der Eigentümer erst danach; im Vertrag steht die Bedingung der Förderzusage.
- Wärmepumpe: Der Heizungsbauer oder ein Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag. Danach unterschreibt der Eigentümer den Vertrag mit Förderklausel und reicht seinen Antrag bei der KfW ein, ehe am Haus gearbeitet wird.
Wer liefert was – die Übersicht
| Aufgabe | Zuständig |
|---|---|
| Angaben zu Eigentum, Nutzung, Wohneinheiten, Einkommen | Antragsteller |
| Technische Projektbeschreibung für Hülle und Anlagentechnik | Energieeffizienz-Experte |
| Technische Projektbeschreibung für Heizungsoptimierung | Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen |
| Bestätigung zum Antrag (KfW 458) | Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen |
| Vertrag über die Ausführung, mit Förderklausel | Antragsteller und Fachunternehmen |
| Antrag beim BAFA | Antragsteller oder bevollmächtigte Person |
| Antrag in „Meine KfW“ für die Heizung | Antragsteller |
| Antrag für die Energieberatung | Antragsteller oder Berater mit Vollmacht |
| Bescheinigung für den Steuerbonus | ausführendes Fachunternehmen |
Wenn Rollen zusammenfallen
Eine Person kann mehrere Rollen übernehmen. Ein Energieeffizienz-Experte kann den Sanierungsfahrplan erstellen, später die TPB für die Fenster schreiben und die Baubegleitung übernehmen. Ein Fachbetrieb kann ausführen und zugleich die Bestätigung zum Antrag liefern.
Entscheidend ist, dass für jede Aufgabe die passende Rolle handelt. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung, wer welche Unterlage erstellt, ob diese Leistung im Angebot enthalten ist und ob die Person in der Expertenliste steht, wo das verlangt wird.
Ist Ihr Förderantrag vollständig?
Der Fachbetrieb geht mit Ihnen durch, welche Angaben Ihr Vorhaben braucht, wer welches Dokument erstellt und ob Antrag oder Vertrag zuerst an der Reihe ist.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Vier Rollen, ein Antrag: Wer früh festhält, wer welche Aufgabe übernimmt, verhindert, dass ein Dokument fehlt, weil jeder dachte, der andere kümmere sich darum.
Häufige Fragen
Was ist ein Energieeffizienz-Experte?
Eine Fachperson aus der Energieeffizienz-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de). Nach Angaben des ADAC kommen für BAFA- und KfW-Anträge sowie für den Sanierungsfahrplan nur Fachleute aus dieser Liste infrage.
Kann der Fachbetrieb die Bestätigung zum Antrag erstellen?
Bei der KfW-Heizungsförderung ja. Das Merkblatt 458 lässt dafür zwei Aussteller zu: Energieeffizienz-Experten und Fachunternehmen.
Wer stellt die Bescheinigung für den Steuerbonus aus?
Das Unternehmen, das die Arbeiten ausgeführt hat. Es nutzt dafür ein festgelegtes Muster, das zum 01.01.2025 überarbeitet wurde. Ob und wie Sie den Steuerbonus nutzen, klärt Ihre Steuerberatung.
Wer bekommt das Geld, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt?
Der Antragsteller. Bei der geförderten Energieberatung ist das ausdrücklich geregelt: Ausgezahlt wird nur an den Antragsteller, der das Honorar zunächst in voller Höhe bezahlt.
Quellen
- BAFA: Informationen für Antragstellende (Fassung 05.10.2026)
- Bundesanzeiger: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (Fassung 27.08.2026)
- KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen (458) (Fassung 09/2026)
- BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (Fassung 30.04.2026)
- ADAC: Energieberatung fürs Eigenheim – Energieberater finden (Fassung 24.08.2026)
- dejure.org: § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Fassung 05.10.2026)
- VLH: Steuern sparen bei energetischer Sanierung (Fassung 27.07.2026)