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Unterlagen

Unterlagen für den Förderantrag von A bis Z: Was Sie wann brauchen

Ein alphabetisches Verzeichnis der Unterlagen und Angaben: was jede ist, wofür sie gebraucht wird, wer sie liefert und wann sie fällig ist.

Eintrag aktualisiert am 6 Min. LesezeitRedaktion Förderantrag Sanierung

Welche Unterlagen Ihr Förderantrag braucht, hängt vom Programm ab: Beim BAFA steht die Technische Projektbeschreibung im Mittelpunkt, bei der Heizungsförderung der KfW sind es die Bestätigung zum Antrag und ein Vertrag, der die Förderklausel enthält. Dazu kommen Angaben zu Gebäude, Eigentum, Nutzung und Einkommen. Hier finden Sie alle Unterlagen alphabetisch – jeweils mit Definition, Zweck, Lieferant und Zeitpunkt.

A wie Angebot

Definition: Die schriftliche Kostenaufstellung des Fachunternehmens für eine Maßnahme.

Wofür: Aus dem Angebot entstehen die weiteren Unterlagen – die Technische Projektbeschreibung, die Bestätigung zum Antrag und später der Vertrag.

Wer liefert, wann: das Fachunternehmen, ganz am Anfang. Lassen Sie es nach Maßnahmen getrennt aufstellen. So lässt sich später jede Maßnahme ihrem Förderweg zuordnen, und Zuschuss und Steuerbonus kommen sich nicht in die Quere.

B wie Bauantrag (Alter des Gebäudes)

Definition: Die Angabe, wann für das Haus der Bauantrag gestellt wurde.

Wofür: Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen nur an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre alt ist. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG muss das Haus zum Start der Arbeiten mehr als zehn Jahre alt sein.

Wer liefert, wann: der Antragsteller, mit dem Antrag.

B wie Bescheinigung für den Steuerbonus

Definition: Die Bestätigung des ausführenden Fachunternehmens, dass die energetische Maßnahme durchgeführt wurde – nach einem vorgeschriebenen Muster, das seit dem 01.01.2025 in aktualisierter Fassung gilt.

Wofür: Sie ist Voraussetzung für den Steuerbonus nach § 35c EStG.

Wer liefert, wann: das Fachunternehmen, nach Abschluss der Arbeiten. Einen Förderantrag vorab gibt es beim Steuerbonus nicht.

B wie Bestätigung zum Antrag (BzA)

Definition: Das Dokument, mit dem bei der KfW-Heizungsförderung das geplante Vorhaben festgehalten wird, bevor Vertrag und Antrag folgen.

Wer liefert, wann: ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen, als erster fester Schritt.

Beispiel: Für eine Wärmepumpe erstellt der Heizungsbauer die BzA auf Grundlage seines Angebots. Auf sie folgen der Vertrag, versehen mit Förderklausel, und dann der Antrag im Kundenportal der KfW.

E wie Einkommensnachweis

Definition: Unterlagen zum zu versteuernden Haushaltseinkommen.

Wofür: Bei der Heizungsförderung hängt der Einkommensbonus daran – je niedriger das Einkommen, desto höher der Bonus:

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Einkommensbonus
bis 30.000 € 40 %
bis 40.000 € 30 %
bis 50.000 € 10 %

Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt setzt die KfW das Einkommen einmalig um pauschal 10.000 € niedriger an. Für den Ergänzungskredit 358 gilt eine Grenze von 90.000 €, nachgewiesen per Steuerbescheid.

Wer liefert, wann: der Antragsteller, mit dem Antrag. Welche Belege die KfW im Einzelnen sehen will, steht im jeweiligen Merkblatt.

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F wie Förderzusage und Zuwendungsbescheid

Definition: Die schriftliche Entscheidung über den Antrag. Beim BAFA heißt sie Zuwendungsbescheid.

Wofür: Mit dem Zuwendungsbescheid beginnt beim BAFA der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Außerdem öffnet erst eine Zusage oder Bewilligung den Weg zum Ergänzungskredit; älter als zwölf Monate darf sie dafür nicht sein, ausgezahlt auch nicht.

Wer liefert, wann: die Förderstelle, nach dem Antrag.

L wie Liefer- und Leistungsvertrag

Definition: Der Auftrag an das Fachunternehmen, die Maßnahme zu liefern und auszuführen.

Wofür: Er muss eine Förderklausel enthalten, also eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage. Beim BAFA gilt sein Abschluss als Vorhabenbeginn, deshalb steht dort der Antrag davor. Bei der KfW-Heizungsförderung wird er vor dem Antrag geschlossen.

Wer liefert, wann: Antragsteller und Fachunternehmen gemeinsam, je nach Programm vor oder nach dem Antrag.

M wie Mindestinvestition

Definition: Der Betrag, den eine Einzelmaßnahme mindestens kosten muss, damit sie gefördert werden kann: 300 € brutto.

Wer liefert, wann: Das ergibt sich aus dem Angebot.

P wie Portalzugang

Definition: Das Benutzerkonto, über das der Antrag gestellt wird – bei der KfW-Heizungsförderung im Kundenportal „Meine KfW“, bei Einzelmaßnahmen und Energieberatung im BAFA-Portal.

Wer liefert, wann: der Antragsteller oder die bevollmächtigte Person, rechtzeitig vor dem Antragstag. Wer einen Stichtag erreichen will, richtet den Zugang nicht erst am letzten Tag ein.

R wie Rechnung

Definition: Die Abrechnung des Fachunternehmens nach Abschluss der Arbeiten.

Wofür: Sie gehört zu den Belegen, mit denen Sie die Verwendung der Förderung nachweisen. Für den Steuerbonus stellt § 35c EStG eigene Anforderungen: Die Rechnung muss die Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des Objekts ausweisen, in deutscher Sprache ausgestellt sein, und bezahlt wird auf das Konto des ausführenden Betriebs.

Wer liefert, wann: das Fachunternehmen, nach Abschluss. Bewahren Sie Rechnungen getrennt nach Maßnahmen auf.

S wie Sanierungsfahrplan (iSFP)

Definition: Der individuelle Sanierungsfahrplan aus der geförderten Energieberatung. Er besteht aus zwei Dokumenten: „Mein Sanierungsfahrplan“ mit allen Maßnahmenpaketen und die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“.

Wofür: Für den iSFP-Bonus an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Umgesetzt sein muss die Maßnahme spätestens 15 Jahre, nachdem der Fahrplan erstellt wurde.

Wer liefert, wann: der Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Planen Sie die Beratung so, dass der Fahrplan vorliegt, wenn der Antrag für die Maßnahme ansteht.

T wie Technische Projektbeschreibung (TPB) und TPB-ID

Definition: Die technische Beschreibung einer BAFA-Einzelmaßnahme. Mit ihrer Kennung, der TPB-ID, wird der Antrag gestellt.

Wer liefert, wann: für Gebäudehülle und Anlagentechnik ein Energieeffizienz-Experte, für die Heizungsoptimierung ein Experte oder ein Fachunternehmen – vor dem Antrag. Die TPB-ID ist zwei Monate gültig.

Beispiel: Für eine Dachdämmung erstellt der Experte die TPB. Innerhalb der folgenden zwei Monate geht der Antrag ins BAFA-Portal; erst danach wird der Vertrag mit dem Dachdecker unterschrieben.

V wie Verwendungsnachweis

Definition: Der Nachweis nach Abschluss der Maßnahme, dass die Förderung wie bewilligt verwendet wurde.

Wer liefert, wann: der Antragsteller, beim BAFA spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.

V wie Vollmacht

Definition: Die Erlaubnis, den Antrag im Namen des Antragstellers zu stellen. Für Einzelmaßnahmen nimmt das BAFA Anträge auch von Bevollmächtigten entgegen; in der geförderten Energieberatung kann das der Berater sein.

W wie Wohneinheiten

Definition: Die Zahl der Wohnungen im Gebäude.

Wofür: Sie bestimmt die förderfähigen Höchstbeträge. Für die Heizung erkennt die KfW bei Antrag bis 31.01.2027 höchstens 28.000 € für die erste Wohnung an, 15.000 € für jede zweite bis sechste und 8.000 € für jede weitere. Beim BAFA liegen die Grenzen ohne Sanierungsfahrplan bei 30.000 €, 15.000 € und 8.000 € in derselben Staffel, gerechnet pro Gebäude und Kalenderjahr.

Die Unterlagen in zeitlicher Reihenfolge

Zeitpunkt Unterlage Wer liefert
ganz am Anfang Angebot, Angaben zu Gebäude, Wohneinheiten, Eigentum und Nutzung Fachunternehmen, Antragsteller
vor dem Antrag TPB mit TPB-ID (BAFA) oder BzA (KfW 458), gegebenenfalls Sanierungsfahrplan Energieeffizienz-Experte, Fachunternehmen, Energieberater
mit dem Antrag Einkommensnachweise, Vollmacht Antragsteller
vor oder nach dem Antrag, je nach Programm Vertrag mit Förderklausel Antragsteller und Fachunternehmen
nach dem Antrag Zuwendungsbescheid oder Zusage Förderstelle
nach Abschluss Verwendungsnachweis, Bescheinigung für den Steuerbonus Antragsteller, Fachunternehmen

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Von A wie Angebot bis W wie Wohneinheiten: Die meisten Unterlagen entstehen nicht bei Ihnen, aber Sie halten sie zusammen. Wer früh weiß, welches Papier von wem kommt, stellt den Antrag ohne Lücke.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den BAFA-Antrag?

Vor allem die Technische Projektbeschreibung, die ein Energieeffizienz-Experte erstellt, samt ihrer TPB-ID. Mit ihr stellen Sie oder eine bevollmächtigte Person den Antrag im BAFA-Portal – innerhalb der zwei Monate, in denen die ID gültig ist.

Wie weise ich das Einkommen für den Einkommensbonus nach?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen; welche Nachweise die KfW dafür im Einzelnen verlangt, steht im Merkblatt 458. Für den Ergänzungskredit 358 nennt das Merkblatt ausdrücklich den Steuerbescheid.

Gibt es eine Mindestsumme für eine Einzelmaßnahme?

Ja. Laut Förderrichtlinie müssen je Einzelmaßnahme mindestens 300 € brutto investiert werden.

Wann ist der Verwendungsnachweis fällig?

Spätestens sechs Monate, nachdem der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist. Dieser Zeitraum dauert beim BAFA 36 Monate und beginnt mit dem Zuwendungsbescheid.

Quellen

  1. Bundesanzeiger: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (Fassung 27.08.2026)
  2. BAFA: Informationen für Antragstellende (Fassung 05.10.2026)
  3. KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen (458) (Fassung 09/2026)
  4. KfW: Merkblatt Ergänzungskredit (358, 359) (Fassung 09/2026)
  5. dejure.org: § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Fassung 05.10.2026)
  6. Gebäudeforum klimaneutral (dena): Factsheet „Der individuelle Sanierungsfahrplan“ (Fassung 07/2026)

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